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   BSG, 22.10.1974 - 7 RAr 38/74   

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BSG, 22.10.1974 - 7 RAr 38/74 (https://dejure.org/1974,705)
BSG, Entscheidung vom 22.10.1974 - 7 RAr 38/74 (https://dejure.org/1974,705)
BSG, Entscheidung vom 22. Oktober 1974 - 7 RAr 38/74 (https://dejure.org/1974,705)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Förderung des Studiums an einer Ingenieurschule - Qualifizierung von beruflichen Bildungsmaßnahmen als Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung nach dem AFG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BSGE 38, 174
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 19.03.1974 - 7 RAr 9/73

    Zur Abgrenzung einzelner beruflicher Bildungsmaßnahmen - Ausbildung, Fortbildung,

    Auszug aus BSG, 22.10.1974 - 7 RAr 38/74
    Ob eine berufliche Bildungsmaßnahme als Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung anzusehen ist, richtet sich im Rahmen des AFG nicht nach dem allgemeinen Sprachgebrauch und ebenso nicht nach den in anderen Rechtsgebieten vorhandenen Begriffsbestimmungen, sondern ist - wie der Senat bereits entschieden hat (Urteil vom 19. März 1974 - 7 RAr 9/73 - SozR 4100 § 41 Nr. 1) - den besonderen Bestimmungen und Zielsetzungen des AFG selbst zu entnehmen.
  • BSG, 05.06.1973 - 7 RAr 67/72

    Abgeschlossene Berufsausbildung oder eine angemessene Berufserfahrung sind

    Auszug aus BSG, 22.10.1974 - 7 RAr 38/74
    Sie beruft sich auf die Urteile des Senats vom 5. Juni 1973 - 7 RAr 67/72 - und vom 29. März 1974 - 7 RAr 3/72 -.
  • BSG, 19.03.1974 - 7 RAr 3/72

    Kein Handlungsermessen hinsichtlich des Zwei-Jahres-Rahmens des AFG § 47Abs 3 S 2

    Auszug aus BSG, 22.10.1974 - 7 RAr 38/74
    Sie beruft sich auf die Urteile des Senats vom 5. Juni 1973 - 7 RAr 67/72 - und vom 29. März 1974 - 7 RAr 3/72 -.
  • BSG, 05.08.1993 - 2 RU 24/92

    Neuberechnung des Jahresarbeitsverdienstes - Unfallverletzung - Studium

    Es kann daher entgegen der Auffassung der Revision nicht ohne weiteres auf die Abgrenzung zwischen Ausbildung einerseits und Fortbildung andererseits zurückgegriffen werden, wie sie zu anderen sozialversicherungsrechtlichen Normen - z.B. aus dem Arbeitsförderungsrecht - vorgenommen wird (BSGE 38, 174, 175; BSG Urteil vom 4. Dezember 1991 a.a.O.).
  • BSG, 26.09.1990 - 9b/11 RAr 151/88

    Gerichtliche Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen über die

    Der Wechsel vom Beruf des Kraftfahrzeugmechanikers zum Fahrlehrer beruht für den Kläger auf einer Umschulung, weil die bisherigen Fertigkeiten für die angestrebte neue berufliche Tätigkeit keine oder nur eine unwesentliche Bedeutung haben, also ein Beruf mit neuem Inhalt erlernt wird (vgl ua BSGE 38, 174; 40, 234; 44, 54, 56).
  • BSG, 23.05.1990 - 9b/11 RAr 145/88

    Förderung eines abgekürzten beruflichen Bildungsgangs

    Ob eine Maßnahme der beruflichen Bildung für denjenigen, der schon beruflich ausgebildet ist und für den daher eine Berufsausbildung i.S. des § 33 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 40 AFG ausscheidet (BSGE 44, 173, 176 = SozR 4100 § 44 Nr. 14 m.N.; vgl. aber für einjährige Ausbildungsgänge das zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil des Senats vom heutigen Tag - 9b/11 RAr 97/88 -), als Fortbildung oder als Umschulung zu werten ist, bestimmt sich für jeden einzelnen Bewerber nach dem von ihm angestrebten Ziel (§ 33 Abs. 1 Satz 2, § 39 Satz 2 Nr. 1 AFG ), nach dem Vergleich mit der persönlichen Vorbildung (BSGE 38, 174, 176 = SozR 4100 § 41 Nr. 11; im Anschluß daran Gagel, Arbeitsförderungsgesetz , Stand: 1978/1989, Vorbemerkung vor § 40 Rz 2) und nach der Eignung einer Maßnahme als Mittel zur Verwirklichung dieses Zweckes (§ 33 Abs. 1 Satz 2, § 34 Abs. 1 AFG ).
  • BSG, 09.12.1976 - 2 RU 5/76

    Versicherungsschütz - Fahrschüler - Zuständiger Versicherungsträger

    Es kann dahinstehen, ob der Erwerb der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für den Ehemann der Klägerin zu 1. eine Ausbildung oder, da er bereits als Fernfahrer beschäftigt war, eine Fortbildung war (vgl. Brackmann a.a.O. S. 474 s. ff. ; 690 b ff.; Lauterbach a.a.O. § 539 Anm. 86; zu § 45 BVG s. BSGE 41, 34; zu § 41 AFG s. BSGE 38, 174); denn bei der Ausbildung und bei der Fortbildung besteht unter denselben Voraussetzungen Krankenversicherungsschutz nach § 539 Abs. 1 Nr. 14 Buchst. c RVO .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.05.2002 - L 1 RA 134/01

    Vormerkung einer Ausbildungs-Anrechnungszeit - Berufsausbildung - Erstausbildung

    Sie honorieren nicht etwa darüber hinaus Bemühungen des Versicherten, in Zukunft eine qualifiziertere Arbeit aufzunehmen - und damit gleichzeitig höhere Beitragsleistungen zu erbringen (vgl zum Ganzen BSG aaO sowie Urteil des BSG vom 22. Oktober 1974, Az: 7 RAr 38/74 = BSGE 38, 174; BSG-Urteil vom 30. September 1975, Az: 7 RAr 96/73 = BSGE 40, 234; BSG-">40%20AFG%20Nr.%2012#0 | " style="color:red" title="');">SozR 4100 § 40 AFG Nr. 12; zuletzt BSG-Urteil vom 4. Februar 1999, Az: B 7 AL 12/98 R sowie Niesel aaO Rdnr 39 und Klattenhoff in: Hauck/Haines, Kommentar zum SGB VI K § 58 Rdnrn 5 ff zur Gesetzgebungsgeschichte).
  • BSG, 30.09.1975 - 7 RAr 96/73

    Förderung einer Maßnahme als berufliche Umschulung nach AFG § 47 - berufliche

    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat (vgl. u. a. Urteil vom 19. März 1974 - 7 RAr 9/73 - SozR 4100 § 41 Nr. 1; Urteil vom 22. Oktober 1974. - 7 RAr 38/74 - SozR 4100 § 41 Nr. 11) kann Berufsausbildung im Sinne des AFG - abgesehen von den in § 40 AFG genannten Lehrgängen und anderen berufsvorbereitenden Maßnahmen - stets nur die erste zu einem Abschluß führende Bildungsmaßnahme sein.
  • LSG Hessen, 13.03.1980 - L 1 Ar 852/78

    Zusage; sozialrechtlicher Herstellungsanspruch; Widerruf rechtswidriger

    In Abgrenzung zur Ausbildung (§ 40 AFG) und Umschulung (§ 47 AFG) liegt Fortbildung vor, wenn die in dem bisherigen Beruf erlernten Fertigkeiten in den angestrebten Beruf inhaltlich mit übernommen werden (BSG, Urteil v. 22. Oktober 1974 - 7 RAr 38/74 - SozR 4100 § 41 Nr. 11).
  • BSG, 30.09.1975 - 7 RAr 88/74

    Studium an einer Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie - Voraussetzungen für die

    vom 22. Oktober 1974 - 7 RAr 38/74 und.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 13.12.1976 - L 1 Ar 29/76

    Die weitere Ausbildung eines Elektro-Installateurs zum Rundfunk- und

    Für die weitere Ausbildung kann nach AFG § 40 Abs. 1, AusbFöAnO § 3 Abs. 3 Berufsausbildungsbeihilfe gewährt werden; im Hinblick auf die ausdrückliche Zulassung der Förderung einer Anschlußausbildung in AusbFöAnO § 3 Abs. 3 kann dem Abschluß einer erstmaligen Ausbildung keine absolute Sperrwirkung für die weitere Ausbildungsförderung zukommen (vgl BSG 1974-03-19 7 RAr 9/73 = BSGE 37, 163; BSG 1974-10-22 7 RAr 38/74 = BSGE 38, 174 und BSG 1976-06-23 12/7 RAr 42/74 = SozSich 1976, 277) .
  • BSG, 03.11.1976 - 7 S 4/76

    Abgrenzung der beruflichen Ausbildung gegenüber Fortbildung und Umschulung

    7. Senat des BSG hält auch nach der Anfrage des 12. Senats des BSG (Beschluß vom 1976-06-23 - 12/7 RAr 42/74 = SozSich 1976, 277) an seiner Rechtsprechung (vgl BSG 1974-10-22 7 RAr 38/74 = BSGE 38, 174) fest, daß Ausbildung iS des AFG - abgesehen von den in AFG § 40 genannten Lehrgängen und anderen berufsvorbereitenden Maßnahmen - stets nur die erste zu einem Abschluß führende berufliche Bildungsmaßnahme ist.
  • BSG, 30.01.1975 - 7 RAr 26/73

    Ausbildung - Fortbildung - Umschulung

  • LSG Berlin, 18.02.1983 - L 4 Ar 29/82
  • BSG, 23.06.1976 - 7 RAr 42/74
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